Der Verkauf eines Firmenwagens an eine Privatperson erfordert einige Vorkehrungen, da sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte zu beachten sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Vorbereitung des Verkaufs
- Fahrzeugbewertung: Lassen Sie den Firmenwagen zunächst von einem Sachverständigen bewerten, um einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Dies schützt Sie sowohl vor einem zu niedrigen Verkaufspreis als auch vor späteren Streitigkeiten mit dem Käufer.
- Unterlagen beschaffen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zum Fahrzeug, wie z.B. den Fahrzeugbrief, den Kaufvertrag, die Wartungsnachweise und die TÜV-Berichte.
- Entscheidung über die Verkaufsmethode: Sie können den Firmenwagen selbst verkaufen oder an einen Gebrauchtwagenhändler vermitteln. Der Verkauf über einen Händler ist bequemer, aber es fallen in der Regel zusätzliche Gebühren an.
Steuerliche Aspekte
- Privatentnahme: Wenn Sie den Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen und dann privat verkaufen, fällt keine Umsatzsteuer an. Allerdings müssen Sie den Restbuchwert des Fahrzeugs als Einkommen versteuern.
- Gewinn-/Verlustrechnung: Der Verkauf des Firmenwagens kann zu einem Gewinn oder Verlust für das Unternehmen führen. Dieser Gewinn oder Verlust muss in der Gewinn-/Verlustrechnung des Unternehmens berücksichtigt werden.
Rechtliche Aspekte
- Gewährleistung: Beim Verkauf eines Firmenwagens an eine Privatperson gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das bedeutet, dass Sie für alle Mängel haften, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren, selbst wenn Sie diese nicht kannten.
- Kaufvertrag: Setzen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag auf, in dem alle wichtigen Details des Verkaufs festgehalten werden, z.B. Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsausschluss und Übergabeprotokoll.
Gewährleistungspflicht
Bei Verkauf an Privatpersonen gilt eine zweijährige Sachmängelhaftung, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. Diese Pflicht entfällt nur beim Verkauf an andere Gewerbetreibende.
Zusätzliche Tipps
- Machen Sie Fotos vom Firmenwagen und erstellen Sie eine ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs.
- Bieten Sie den Firmenwagen auf Online-Plattformen und in Autozeitschriften zum Verkauf an.
- Seien Sie bei Verkaufsgesprächen offen und ehrlich über den Zustand des Fahrzeugs.
- Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten.
Risikominimierung
- Überführung ins Privatvermögen: Um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, kann der Firmenwagen zunächst ins Privatvermögen überführt werden.
- Sorgfältige Dokumentation: Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand genau, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
- Transparente Kommunikation: Informieren Sie den Käufer klar über den Zustand des Fahrzeugs.
➌ Strategischer Verkaufszeitpunkt & Praxis-Checkliste beim verkaufen an Privat
- Optimaler Zeitpunkt: Nach 6 Jahren (Ende der Abschreibungsfrist)1.
- Checkliste vor Verkauf:
- Buchwert ermitteln
- Steuerlast auf Verkaufsgewinn kalkulieren
- Nutzungsprozent (privat/betrieblich) prüfen
- Verkaufsweg festlegen (privat/gewerblich)
- Mängel dokumentieren & ggf. beheben
➍ Sonderfälle: Freiberufler & Nebengewerbe
- Keine Sonderregeln: Gleiche Steuer- und Gewährleistungsregeln wie bei Gewerbetreibenden1.
- Alternativoption: Fahrzeug privat nutzen und betriebliche Fahrten als Reisekosten absetzen – oft steuerlich vorteilhafter1.
Zusammenfassung der Top-3-Empfehlungen:
- Verkaufen Sie an Gewerbliche, wenn Sie Haftungsrisiken eliminieren wollen.
- Berechnen Sie die Netto-Erlöse nach Steuern – sonst fehlt Geld für den Ersatzwagen.
- Ziehen Sie bei Zweifeln einen Steuerberater hinzu – besonders bei Entnahme aus Betriebsvermögen oder komplexer Nutzungsaufteilung.
Weitere Informationen
- https://www.steuern.de/firmenwagen-selbststaendige
- https://www.youtube.com/watch?v=eDqVEcCEfvA
- https://www.wirkaufendeinauto.de/autoverkauf/firmenwagen-verkaufen/
- https://gmbh-verkaufen24.de/allgemein/gmbh-verkauf-verlustvortrag/
Wichtig: Die obigen Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und können keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie konkreten Beratungsbedarf haben.
