Veräußerungsfreibetrag ab dem 55. Lebensjahr
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Verkauf GmbH-Anteile ab 55 Jahre

Veräußerungsfreibetrag ab 55

Der Veräußerungsfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung für Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen und das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft berufsunfähig sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Höhe des Freibetrags:

  • Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro.
  • Er kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauerhafte Berufsunfähigkeit.
  • Antragstellung durch den Veräußerer erforderlich.
  • Der Freibetrag gilt nur für Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften.

Besonderheiten:

  • Der Freibetrag verringert sich, wenn der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt.
  • Ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 Euro entfällt der Freibetrag vollständig.

Unternehmensverkauf ab 55 Jahre: Freibetrag

Die Berechnung des tatsächlichen Freibetrags erfolgt wie folgt:

  1. Bei Veräußerungsgewinnen bis 136.000 Euro: voller Freibetrag von 45.000 Euro.
  2. Bei Veräußerungsgewinnen über 136.000 Euro: Der Freibetrag reduziert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt.

Beispiel:
Bei einem Veräußerungsgewinn von 145.000 Euro:

  • Überschreitung der Grenze: 145.000 € – 136.000 € = 9.000 €
  • Reduzierter Freibetrag: 45.000 € – 9.000 € = 36.000 €

Grundprinzip

Wer ein Unternehmen verkauft, erzielt meist außerordentliche Einkünfte. Normalerweise wendet das Finanzamt darauf die sogenannte Fünftelregelung an. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, Steuern zu sparen: Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG kann beantragt werden. Diese Regelung kann nur einmal im Leben genutzt werden.

Wie funktioniert der ermäßigte Steuersatz?

  • Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des persönlichen Durchschnittssteuersatzes.
  • Der Durchschnittssteuersatz berechnet sich basierend auf dem zu versteuernden Einkommen im Jahr des Unternehmensverkaufs, das den Veräußerungsgewinn einschließt. Dadurch fällt der Durchschnittssteuersatz in diesem Jahr oft hoch aus (meist nahe 42 %).
  • Überschreitet der Veräußerungsgewinn 5 Mio. Euro, gilt der ermäßigte Steuersatz nur für die ersten 5 Mio. Euro. Beträge darüber hinaus werden regulär besteuert.

Einschränkung bei GmbH-Anteilen

Wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) verkauft werden, greift der ermäßigte Steuersatz nicht. Dafür gibt es bereits eine andere Steuervergünstigung, das sogenannte Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG). Hier werden Gewinne aus solchen Anteilsverkäufen nur zu 60 % besteuert, wodurch eine Doppelbegünstigung ausgeschlossen ist.


Beispielrechnung: Verkauf eines Unternehmens

  • Herr Müller verkauft sein Unternehmen zum 31.12. eines Jahres.
  • Sein Veräußerungsgewinn beträgt 109.000 €.
  • Er hat weitere laufende Einkünfte (z. B. Gewinne aus dem Betrieb) von 191.000 € im Verkaufsjahr.
  • Sein durchschnittlicher Steuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) beträgt dadurch 41,04 %.

Berechnung des ermäßigten Steuersatzes:

  • 56 % von 41,04 % ergeben einen anzuwendenden Steuersatz von 22,98 %.
  • Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt:
    109.000 € × 22,98 % = 25.048,20 €.
  • Der Nettogewinn aus der Veräußerung beläuft sich auf:
    145.000 € – 25.048,20 € = 119.951,80 €.

Ergebnis: Herr Müller erzielt einen Nettogewinn von 119.951,80 €.


Steueroptimierung durch Anpassung des Verkaufszeitpunkts

Wenn Herr Müller im Jahr nach dem Verkauf weniger Einkünfte hat (z. B. nur eine Rente von 20.000 €), könnte eine Verlegung des Verkaufstermins ins nächste Jahr Steuern sparen. Statt am 31.12. könnte der Verkauf z. B. am 02.01. des Folgejahres stattfinden. Dadurch sinkt sein Durchschnittssteuersatz, weil die laufenden Einkünfte (191.000 €) wegfallen.

Neue Berechnung:

  • Der Durchschnittssteuersatz im Folgejahr beträgt nur noch 36,67 %.
  • 56 % von 36,67 % ergeben einen anzuwendenden Steuersatz von 20,54 %.
  • Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt:
    109.000 € × 20,54 % = 22.388,60 €.
  • Der Nettogewinn beläuft sich auf:
    145.000 € – 22.388,60 € = 122.611,40 €.

Steuerersparnis:

Durch die Verlegung spart Herr Müller 4.185,60 €.

Unternehmensverkauf Steuern mit 55 Jahre

Beim Unternehmensverkauf ab 55 Jahren gibt es in Deutschland zwei wichtige Steuervorteile für Einzelunternehmer:

Erstens erhalten Sie einen Freibetrag von bis zu 45.000 €. Dieser Freibetrag gilt, wenn Sie 55 Jahre alt sind oder dauerhaft berufsunfähig. Bei einem Gewinn von bis zu 136.000 € bekommen Sie den vollen Freibetrag. Verdienen Sie mehr, wird der Freibetrag um jeden Euro reduziert – bei einem Gewinn von 145.000 € beträgt er zum Beispiel nur noch 36.000 €, und ab 181.000 € entfällt er ganz.

Zweitens können Sie einen reduzierten Steuersatz beantragen. Dieser liegt bei 56 % Ihres durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber bei 14 %. Der halbe Steuersatz gilt für Gewinne bis maximal 5 Mio. €, darüber greift der normale Steuersatz.

Beide Vergünstigungen können zusammen genutzt werden, solange der Gewinn 181.000 € nicht übersteigt. Beachten Sie: Diese Vorteile gelten nicht für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), sie müssen beantragt werden und können nur einmal im Leben genutzt werden.

Neben dem Freibetrag können Unternehmer ab 55 Jahren von weiteren steuerlichen Vergünstigungen profitieren:

  1. Ermäßigter Steuersatz: Der verbleibende Veräußerungsgewinn kann mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden.
  2. Einmalige Anwendung: Sowohl der Freibetrag als auch der ermäßigte Steuersatz können nur einmal im Leben beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen primär für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten, nicht jedoch für den Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie GmbHs.

Kontakt zu einem Berater

Quellen:
[1] https://www.steuertipps.de/lexikon/b/betriebsveraeusserung-freibetrag
[2] https://www.ookam-software.com/blog/die-55-jahr-altersgrenze-bei-unternehmensbergaben
[3] https://www.deutsche-unternehmensverkauf.de/die-55-jahr-altersgrenze-beim-unternehmensverkauf/
[4] https://steuerberater-schupp.de/die-55-jahre-altersgrenze/
[5] https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/ertragsteuer-lohnsteuer/einkommensteuer-lohnsteuer/veraeusserungsgewinn-1167776
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html
[7] https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/betriebsveraeusserung-sonderfaelle-und-steuerliche-besonde-31-freibetrag_idesk_PI20354_HI2213502.html
[8] https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufgabe/
[9] https://gmbh-verkaufen24.de/allgemein/baufirma-verkaufen/

Unternehmensverkauf Steuer mit 55 Jahre