Eine GmbH ruhen lassen kann strategisch wertvoll sein. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei vorübergehender Geschäftsaufgabe bietet das eine Alternative zur Liquidation.
Wie lange kann man eine GmbH ruhen lassen? Die Antwortet lautet grundsätzlich: Unbefristet! Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, mit welchen Kosten Geschäftsführer rechnen müssen, und wann eine ruhende GmbH die beste Lösung ist, erfahren Sie hier.
Was bedeutet es, eine GmbH ruhen zu lassen?
Wenn Sie eine GmbH ruhend melden, stellt die Gesellschaft die operative Geschäftstätigkeit vorübergehend ein, ohne dass sie aufgelöst oder eine Beendigung des Gewerbe angestrebt wird. Die GmbH bleibt als juristische Person bestehen, führt jedoch keine aktiven Geschäfte mehr durch. Diese Lösung bietet sich an, wenn absehbar ist, dass die Geschäftstätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll und die Auflösung der Gesellschaft keine Option darstellt.
Im Gegensatz Abwicklung per Liquidation kann die GmbH pausieren. Bei einer ruhenden GmbH bleibt die Gesellschaftsstruktur vollständig erhalten. Das bedeutet: Die Gesellschafter bleiben im Amt, die Eintragung im Handelsregister bleibt bestehen, und die Gesellschaft kann jederzeit reaktiviert werden.
Wie lange kann man rechtlich eine GmbH ruhen lassen?
Die gute Nachricht vorweg: Eine GmbH kann grundsätzlich unbefristet ruhen. Es gibt keine gesetzliche Höchstfrist, die den Zeitraum der Ruhenstellung begrenzt. Theoretisch ist es also möglich, eine GmbH über Jahre oder sogar Jahrzehnte in diesem Zustand zu belassen.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass eine ruhende GmbH vollständig ohne Pflichten und Kosten existiert. Auch während der Ruhephase müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt werden, die wir im Folgenden näher beleuchten.
Voraussetzungen für das Ruhenlassen einer GmbH
Damit eine GmbH rechtssicher ruhen kann, sind verschiedene Schritte erforderlich.
1. Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt
Der erste und wichtigste Schritt ist die Gewerbeabmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Diese Abmeldung signalisiert den Behörden, dass die GmbH ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Ohne diese formelle Abmeldung gilt die GmbH weiterhin als aktiv, was zu unnötigen Kosten und möglichen rechtlichen Problemen führen kann.
2. Eintragung im Handelsregister
Es ist ratsam, die Ruhephase im Handelsregister vermerken zu lassen. Zwar ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Doch eine entsprechende Eintragung schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Missverständnisse mit Gläubigern, Geschäftspartnern oder Behörden.
3. Information der IHK
Die zuständige Industrie- und Handelskammer sollte ebenfalls über die Ruhenstellung informiert werden. Zwar erhebt die IHK weiterhin Beiträge. Diese können durch die Mitteilung möglicherweise auf den Mindestbeitrag reduziert werden.
Wann darf eine GmbH nicht ruhen?
Nicht in jeder Situation ist es rechtlich zulässig oder sinnvoll, eine GmbH ruhen zu lassen. Besondere Vorsicht ist in folgenden Fällen geboten:
Insolvenz
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO. In solchen Fällen ist das Ruhenlassen der GmbH keine Option. Geschäftsführer sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen.
Wird diese Pflicht missachtet, droht eine Strafbarkeit wegen Verschleppung der Insolvenz. Die Strafen können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe umfassen. Zudem haften Geschäftsführer persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden.
Langfristige Perspektive
Wenn absehbar ist, dass die GmbH langfristig oder dauerhaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufnehmen wird, sollte über eine förmliche Liquidation nachgedacht werden. Eine Liquidation beendet die GmbH endgültig und befreit die Gesellschafter und Geschäftsführer von den laufenden Pflichten und Kosten einer ruhenden Gesellschaft.
Die Entscheidung zwischen Ruhenstellung und Auflösungsbeschluss sollte nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden. Unter Umständen ist die Liquidation wirtschaftlich günstiger als die jahrelange Aufrechterhaltung einer ruhenden GmbH ohne Vermögen. Allerdings muss dann mit einem Sperrjahr gerechnet werden.
Kosten einer ruhenden GmbH
Eine häufige Fehleinschätzung ist die Annahme, dass eine ruhende GmbH keine Kosten verursacht.
Die Kosten für eine ruhende GmbH setzen sich aus verschiedenen Pflichtzahlungen und optionalen Kosten zusammen:
Einmalige Kosten bei der Ruhenstellung
Notarkosten
Für die Anzeige der Ruhenstellung beim Handelsregister entstehen Notarkosten. Diese betragen in der Regel zwischen 100 € und 300 €, abhängig vom Umfang der notariellen Tätigkeit.
Gebühren beim Handelsregister
Das Handelsregister erhebt für die Eintragung der Ruhenstellung eine Gebühr, die je nach Bundesland zwischen 30 € und 150 € liegt.
Jährlich wiederkehrende Kosten
Gewerbesteuer
Auch während der Ruhenstellung muss grundsätzlich Gewerbesteuer gezahlt werden. In der Regel wird jedoch nur der Mindestgewerbesteuermessbetrag fällig, der je nach Gemeinde zwischen 150 € und 300 € pro Jahr liegt.
IHK-Beitrag
Die Industrie- und Handelskammer erhebt weiterhin einen Beitrag, auch wenn die GmbH ruht. Normalerweise wird der Mindestbeitrag berechnet, der je nach IHK zwischen 150 € und 500 € pro Jahr beträgt.
Jahresabschluss
Eine ruhende GmbH ist weiterhin zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Kosten hierfür liegen typischerweise zwischen 500 € und 1.500 €, abhängig davon, ob die Erstellung selbst vorgenommen oder an einen Steuerberater delegiert wird.
Steuererklärung
Auch ohne Umsätze muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Kosten für die Erstellung liegen in der Regel zwischen 200 € und 500 €.
Optionale Kosten
Steuerberatung
Viele Geschäftsführer ziehen es vor, die steuerlichen Angelegenheiten einer ruhenden GmbH von einem Steuerberater betreuen zu lassen. Die Kosten hierfür variieren je nach Umfang der Beratung und liegen zwischen 500 € und 2.000 € pro Jahr.
Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen zur Ruhenstellung oder zu Haftungsfragen kann eine Rechtsberatung erforderlich werden. Die Kosten betragen je nach Umfang zwischen 200 € und 500 € pro Stunde.
Miete und Nebenkosten
Falls die GmbH noch Büroräume angemietet hat, laufen die Mietverträge auch während der Ruhenstellung weiter. Hier sollten Geschäftsführer prüfen, ob eine Kündigung oder Untervermietung möglich ist.
Versicherungen
Bestimmte Versicherungen wie eine Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung sollten auch während der Ruhenstellung aufrechterhalten werden, um potenzielle Risiken abzudecken.
Gesamtkosten pro Jahr
Zusammengerechnet liegen die Gesamtkosten für eine ruhende GmbH zwischen 1.000 € und 4.000 € pro Jahr. Diese Spanne verdeutlicht, dass die Ruhenstellung einer GmbH keine kostenfreie Option ist und sorgfältig kalkuliert werden sollte.
Wichtiger Hinweis: Die genannten Beträge sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen. Für eine genaue Kostenermittlung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Hier sind einige weitere Informationen zu den Kosten einer ruhenden GmbH:
- https://www.ihk.de/rostock/servicemarken/ueber-uns/downloads/beitrag-ruhend-2640358
- https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/gmbh-ruhend-melden-das-sind-die-vorteile/
Pflichten während der Ruhephase
Auch wenn eine GmbH keine aktiven Geschäfte betreibt, bleiben bestimmte rechtliche und steuerliche Pflichten bestehen:
Buchführungspflicht
Die GmbH bleibt buchführungspflichtig und muss ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen. Zwar sind die Geschäftsvorfälle minimal, dennoch müssen sie dokumentiert werden.
Offenlegungspflicht
Der erstellte Jahresabschluss muss fristgerecht beim Bundesanzeiger offengelegt werden. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern führen.
Vertretungspflicht
Die Geschäftsführer bleiben weiterhin im Amt und sind für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Eine Niederlegung des Geschäftsführeramtes ist zwar möglich, erfordert jedoch die Bestellung eines neuen Geschäftsführers.
Steuerpflichten
Die steuerlichen Pflichten bleiben vollumfänglich bestehen. Dazu gehören die Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung fälliger Steuern.
Alternativen zur ruhenden GmbH
In manchen Situationen kann es sinnvoller sein, alternative Wege zu prüfen:
Liquidation der GmbH
Die Liquidation durch Gesellschafterbeschluss beendet die GmbH endgültig und befreit von allen laufenden Kosten und Pflichten. Dieser Weg ist besonders dann zu empfehlen, wenn keine realistische Aussicht auf eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit besteht.
Verkauf der GmbH
Eine weitere Alternative ist der Verkauf der GmbH. Besonders Mantelgesellschaften können für Käufer interessant sein, die die Gründungsphase überspringen möchten. Ein Verkauf kann unter Umständen lukrativer sein als die jahrelange Aufrechterhaltung einer ruhenden Gesellschaft.
Insolvenzverfahren
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führt kein Weg an einem Insolvenzverfahren vorbei. Eine frühzeitige professionelle Beratung kann helfen, die bestmöglichen Optionen zu identifizieren und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Reaktivierung einer ruhenden GmbH
Die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit ist grundsätzlich jederzeit möglich. Folgende Schritte sind erforderlich:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Aktualisierung der Eintragung im Handelsregister
- Information der IHK über die Wiederaufnahme
- Aufnahme der vollständigen Buchführung und Geschäftstätigkeit
Die Reaktivierung ist in der Regel unkompliziert und kann zügig erfolgen, sofern alle formellen Anforderungen erfüllt werden.
Fazit: Wann lohnt sich das Ruhenlassen einer GmbH?
Das Ruhenlassen einer GmbH kann eine sinnvolle Option sein, wenn:
- Eine vorübergehende Geschäftsaufgabe absehbar ist
- Die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit geplant ist
- Die Kosten für die Ruhenstellung wirtschaftlich vertretbar sind
- Keine Insolvenzgründe vorliegen
Allerdings sollten Geschäftsführer bedenken, dass eine ruhende GmbH weiterhin Kosten verursacht und rechtliche Pflichten mit sich bringt. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Ruhenstellung, Liquidation oder Verkauf ist daher unerlässlich.

Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Die Entscheidung, eine GmbH ruhen zu lassen, sollte nie ohne professionelle Beratung getroffen werden. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann die individuelle Situation analysieren und die beste Lösung empfehlen. Durch Einstellen des Geschäftsbetriebs kann die GmbH bis auf einen bloßen Mantel reduziert werden.
Bei Fragen zur Insolvenzreife, zu Haftungsrisiken oder zu steuerlichen Aspekten ist eine fachkundige Beratung besonders wichtig. Nur so lassen sich kostspielige Fehler vermeiden und die optimale Strategie für die Zukunft der GmbH entwickeln.
Handeln Sie rechtzeitig: Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto mehr Handlungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheiten an einen erfahrenen Berater zu wenden.
Es ist ratsam, sich bei der Ruhenlassen einer GmbH von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Eventuell kann ein Verkauf für Sie sehr lukartaiv werden.
Kontakt zu unseren BeraternWeitere Informationen:
- https://www.ihk.de/berlin/ueber-uns/mitgliedschaft-und-beitrag/das-verfahren-der-beitragserhebung/besonderheiten-der-beitragserhebung/ruhende-gmbh-s-2280556
- https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/gmbh-ruhend-melden-das-sind-die-vorteile/
- https://gmbh-verkaufen24.de/allgemein/ug-aufloesen-ohne-notar/
- https://gmbh-verkaufen24.de/allgemein/gmbh-verkauf-was-passiert-mit-bankguthaben/
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