Verkauf: GmbH-Anteile zum Nominalwert veräußern
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Verkauf GmbH-Anteile zum Nominalwert abgeben. Das ist eine Option, die Gesellschafter aus unterschiedlichen Gründen in Betracht ziehen. Ob akuter Liquiditätsbedarf, Übergabe im Familienkreis oder strategische Neuausrichtung. 

Ein Verkauf zum Nominalwert kann in bestimmten Situationen die richtige Entscheidung sein. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf Sie beim Verkauf Ihrer GmbH-Anteile zum Nominalwert achten müssen, welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte relevant sind und wie Sie den Prozess Schritt für Schritt umsetzen.

GmbH Anteile zum Nominalwert verkaufen: Das wichtigste auf einen Blick

  1. Der Nominalwert ist der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Wert eines GmbH-Anteils und dient als Mindestpreis bei einem Verkauf.
  2. Eine Veräusserung zum Nominalwert ermöglicht schnelle Liquidität ohne aufwändige Bewertungsverfahren.
  3. Der Kaufvertrag zum Nennwert muss notariell beurkundet werden – ohne Notar ist der Verkauf unwirksam.
  4. Je nach Konstellation fallen Kapitalertragsteuer (26,375%) oder Körperschaftsteuer (15%) an.
  5. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein steuerfreier Verkauf möglich – etwa bei mindestens 1% Beteiligung und über 5 Jahren Haltedauer.

Was sind GmbH-Anteile?

GmbH-Anteile repräsentieren den Anteil eines Gesellschafters am Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie sind eine Vermögensposition und verleihen dem Inhaber konkrete Rechte innerhalb der Gesellschaft.

Wichtige Kernpunkte über GmbH-Anteile:

  • Mitspracherecht: Gesellschafter haben laut GmbH Gesetz (GmbHG) je nach Höhe ihrer Anteile Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen und können Beschlüsse beeinflussen.
  • Gewinnbeteiligung: Der erwirtschaftete Ertrag einer Gesellschaft (Gewinn) wird proportional zu den Anteilen ausgeschüttet, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  • Entscheidungsmacht: Die Höhe der Anteile bestimmt das Maß der Mitgestaltung der Mitgesellschafter bei strategischen Entscheidungen der GmbH.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der GmbH als Unternehmensform finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hier.

Was bedeutet Nominalwert?

Der Nominalwert ist der bei Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegte Nennwert eines GmbH-Anteils. Er bildet die Berechnungsgrundlage für das Stammkapital und dient als Orientierung für den Mindestpreis beim Verkauf von Anteilen, unabhängig vom tatsächlichen Marktwert.

Der Nominalwert ist wichtig für:

  • Festlegung des Stammkapitals: Der Betrag richtet sich nach dem Kapitalbedarf und der Anzahl der Gesellschafter.
  • Schnelle Liquiditätsbeschaffung: Ein Verkauf zum Nominalwert erlaubt eine zügige Abwicklung ohne komplexe Unternehmensbewertung.
  • Vereinfachung beim Verkauf der GmbH-Anteile: Die Bewertungsfrage entfällt, da der Nominalwert als feste Basis dient.

Die rechtlichen Vorgaben hierzu können Sie im Leitfaden der IHK Berlin nachlesen.

Warum GmbH-Anteile zum Nominalwert verkaufen?

Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Verkauf der Anteile zum Nominalwert sinnvoll ist:

1. Schnelle Liquiditätsbeschaffung

Ein häufiger Grund für den Verkauf GmbH-Anteile zum Nominalwert ist kurzfristiger Bedarf zur Kapitalerhöhung. Durch den Verzicht auf eine aufwändige Marktwertermittlung und Verhandlungen über den Kaufpreis können Sie schnell liquide Mittel beschaffen. Das ist besonders relevant, wenn:

  • Dringende Investitionen anstehen
  • Verbindlichkeiten zeitnah bedient werden müssen
  • Eine schnelle Abwicklung Priorität hat

2. Transaktionen im Familien- oder Freundeskreis

Beim Verkauf der GmbH-Anteile zum Nominalwert innerhalb der Familie oder an vertraute Personen stehen oft persönliche Überlegungen im Vordergrund. Der Nominalwert als neutraler, nicht verhandelbarer Wert reduziert potenzielle Konflikte und erleichtert die Übergabe.

Mehr zum rechtlichen Rahmen bei solchen Transaktionen finden Sie hier.

3. Strategische Neuausrichtung

Gesellschafter, die sich aus der GmbH zurückziehen möchten, wählen häufig den Verkauf zum Nominalwert, um eine unkomplizierte Lösung zu erreichen – insbesondere wenn der Marktwert schwer zu ermitteln ist oder Unstimmigkeiten vermieden werden sollen.

Schritte zum Verkauf von GmbH-Anteilen

Mit folgenden Schritten gelangen Sie zum erfolgeichen Verkauf der GmbH-Anteile zum Nominalwert.

1. Bewertung: Marktwert vs. Nominalwert

Vor dem Verkauf sollten Sie prüfen, ob ein Verkauf zum Nominalwert wirtschaftlich sinnvoll ist:

  • Marktanalyse: Vergleichen Sie, wie ähnliche Unternehmen ihre Anteile bewerten. Tools wie Statista liefern Branchendaten.
  • Nominalwert-Check: Bestimmen Sie den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Nominalwert als Ausgangsbasis.

Beachten Sie: Liegt der Marktwert deutlich über dem Nominalwert, verzichten Sie beim Verkauf zum Nominalwert auf mögliche Mehrerlöse.

2. Kaufvertrag erstellen

Ein rechtssicherer Kaufvertrag ist für die Übertragung der GmbH-Anteile zwingend erforderlich. Folgende Punkte müssen enthalten sein:

  • Anzahl der verkauften Anteile und vereinbarter Kaufpreis
  • Zahlungsmodalitäten und Fälligkeitstermine
  • Zeitpunkt der Übertragung
  • Regelungen zu Gewährleistung und Haftung

Wichtig: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Dies ist nach deutschem Recht zwingend vorgeschrieben. Planen Sie rechtzeitig einen Notartermin ein.

Eine Vertragsvorlage als Ausgangspunkt finden Sie hier.

3. Gesellschafterversammlung und Zustimmung

Als Verkäufer müssen Sie die anderen Gesellschafter schriftlich über den geplanten Verkauf. Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf:

  • Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter
  • Zustimmungserfordernisse der Gesellschafterversammlung
  • Vinkulierungsklauseln (Abtretungsbeschränkungen)

Halten Sie die Zustimmung und Beschlüsse in einem Protokoll fest, das ebenfalls notariell zu beurkunden ist.

4. Eintragung im Handelsregister

Der finale Schritt umfasst:

  • Anmeldung der Anteilsübertragung an den Käufer beim zuständigen Handelsregister
  • Übergabe aller erforderlichen Unterlagen an den Notar
  • Zahlung der Registergebühren

Details zur Handelsregistereintragung finden Sie im Bundesanzeiger.

Hier Ihre Beratung anfragen

Steuerliche Aspekte beim Verkauf von GmbH-Anteilen

Der Verkauf von GmbH-Anteilen hat steuerliche Konsequenzen, die Sie nicht unterschätzen sollten. Das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist ratsam.

Steuern beim Verkauf

Die steuerliche Belastung hängt davon ab, wer verkauft:

  • Kapitalertragsteuer: Privatpersonen zahlen 25% Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375% auf den Veräußerungsgewinn.
  • Körperschaftsteuer: Wenn die Anteile von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, können 15% Körperschaftsteuer anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen greift jedoch eine weitgehende Steuerbefreiung.

Eine detaillierte steuerliche Analyse finden Sie hier.

Steuerfrei verkaufen – geht das?

Unter bestimmten Bedingungen können Sie GmbH-Anteile steuerfrei veräußern:

  • Beteiligung von mindestens 1% und Haltedauer von über einem Jahr: Nach § 17 EStG gilt dies für Privatpersonen bei wesentlichen Beteiligungen.
  • Beteiligung von mindestens 1% und Haltedauer von über 5 Jahren: In diesem Fall greifen weitere steuerliche Vergünstigungen.
  • Verkäufe im Familienkreis: Hier können unter Umständen Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden.

Für tiefere Einblicke in steuerfreie Optionen besuchen Sie unsere internen Ressourcen oder wenden sich an einen unserer erfahrenen Berater.

Achtung: Prüfen Sie genau, ob ein Verkauf unter Wert als Schenkung gewertet werden kann. In diesem Fall können Schenkungsteuerpflichten entstehen. 

Nutzung eines GmbH-Anteile Verkauf Rechners

Ein Verkauf-Rechner hilft Ihnen, die finanziellen und steuerlichen Folgen eines Anteilsverkaufs transparent zu kalkulieren.

Empfohlene Online-Tools:

Diese Tools unterstützen Sie dabei:

  • Steuerliche Belastungen für den Erlös aus dem Verkauf präzise zu berechnen
  • Nettoverkaufserlöse realistisch zu ermitteln
  • Verschiedene Szenarien durchzuspielen

Risiken und rechtliche Stolpersteine

Beim Verkauf der GmbH-Anteile zum Nominalwert sollten Sie folgende Risiken beachten:

Gestaltungsmissbrauch

Verkaufen Sie Anteile deutlich unter Wert, kann das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch annehmen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb der Anteile durch nahestehende Personen. Die Folge: Das Finanzamt kann den Vertrag steuerlich nicht anerkennen und eine verdeckte Gewinnausschüttung oder Schenkung annehmen.

Mehr zu diesem Thema: Gestaltungsmissbrauch und rechtliche Stolpersteine

Vinkulierung und Vorkaufsrechte

Viele Gesellschaftsverträge enthalten Vinkulierungsklauseln, die den Verkauf von Anteilen an die Zustimmung der anderen Gesellschafter binden. Prüfen Sie vor dem Verkauf:

  • Ob Vorkaufsrechte bestehen
  • Welche Zustimmungserfordernisse gelten
  • Welche Fristen einzuhalten sind

Haftungsrisiken

Nach dem Verkauf können Haftungsrisiken bestehen, etwa für:

  • Nicht vollständig eingezahlte Stammeinlagen
  • Altverbindlichkeiten der GmbH
  • Steuerliche Nachforderungen

Klären Sie diese Punkte im Kaufvertrag eindeutig.

Weitere Informationen: Anteile unter Wert verkaufen

Fazit

Verkauf: GmbH-Anteile zum Nominalwert übertragen kann strategisch sinnvoll sein, um schnell Liquidität zu schaffen oder Transaktionen im vertrauten Umfeld unkompliziert abzuwickeln. Jeder Schritt – von der Bewertung über die notarielle Beurkundung bis zur steuerlichen Planung – erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung.

Beachten Sie:

  • Die notarielle Beurkundungspflicht
  • Steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Gesellschaftsvertragliche Beschränkungen
  • Potenzielle Haftungsrisiken

Nutzen Sie professionelle Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwälte, um den Prozess optimal zu gestalten und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Hier Ihre Beratung anfragen

Wichtige externe Ressourcen:


Verkauf GmbH Anteile zum Nominalwert

Je besser Sie vorbereitet sind, desto erfolgreicher wird der Transaktionsprozess verlaufen. Bereiten Sie sich vor und greifen Sie auf die richtigen Hilfsmittel und Experten zurück.