Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2026
Der Verkauf von Firmeneigentum an Mitarbeiter kann verschiedene Formen annehmen und sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter Vorteile bieten. Im Folgenden einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:
Auf einen Blick
- Der Verkauf an Mitarbeiter (Management-Buy-out) sichert Kontinuität und Know-how.
- Möglich als Anteilsverkauf an einzelne Mitarbeiter oder ein Team.
- Finanzierung oft über Verkäuferdarlehen, Beteiligungskapital oder Förderkredite.
- Eine faire Bewertung schützt beide Seiten und das Betriebsklima.
Vorab zu klärende Fragen:
- Welche Art von Eigentum soll verkauft werden? (z.B. gebrauchte Büromöbel, Computer, Firmenwagen)
- An welche Mitarbeiter soll verkauft werden? (z.B. alle Mitarbeiter, bestimmte Abteilungen, etc.)
- Zu welchem Preis soll verkauft werden? (z.B. Marktwert, vergünstigter Preis)
- Wie soll der Verkauf abgewickelt werden? (z.B. Einzelverkauf, Auktion)
- Welche steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen hat der Verkauf?
Vorteile des Verkaufs von Firmeneigentum an Mitarbeiter:
- Motivation und Mitarbeiterbindung: Durch den Verkauf von Eigentum an Mitarbeiter können diese sich stärker mit dem Unternehmen verbunden fühlen und motivierter sein.
- Kosteneinsparung: Der Verkauf von gebrauchtem Eigentum kann für das Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit sein, dieses zu entsorgen.
- Mitarbeiterzufriedenheit: Mitarbeiter können durch den Kauf von Firmeneigentum zu günstigen Preisen Geld sparen.
- Nachhaltigkeit: Der Verkauf von gebrauchtem Eigentum an Mitarbeiter kann zur Ressourcenschonung beitragen.
Steuerliche und rechtliche Aspekte:
- Lohnsteuer: Bei einem Verkauf zu einem Preis unter dem Marktwert kann ein geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter entstehen, der lohnsteuerpflichtig ist.
- Einkommensteuer: Für das Unternehmen kann der Verkauf zu einem Gewinn oder Verlust führen, der in der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist.
- Umsatzsteuer: Der Verkauf von Firmeneigentum kann umsatzsteuerpflichtig sein.
- Handelsrecht: Bei dem Verkauf von bestimmten Gegenständen, z.B. Immobilien, können handelsrechtliche Vorschriften zu beachten sein.
Empfehlung:
Es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Verkauf von Firmeneigentum an Mitarbeiter an einen Steuerberater und Rechtsanwalt wenden, um die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen zu klären.
Hier Beratung anfragenWeitere Informationen:
- https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lohnsteuer-bei-ueberlassung-von-datenverarbeitungs-und-t-3-uebereignung-von-datenverarbeitungsgeraeten_idesk_PI42323_HI1565884.html
- https://www.slashcam.de/info/Steuerliche-Frage-zu-Verkauf-von-gebrauchtem-Equipment-926356.html
- https://library.fes.de/pdf-files/wiso/10002.pdf
- https://gmbh-verkaufen24.de/anteile/kann-man-gmbh-anteile-unter-wert-verkaufen/
- https://gmbh-verkaufen24.de/anteile/verkauf-von-gmbh-anteil/
- https://gmbh-verkaufen24.de/anteile/verkauf-von-gmbh-anteilen-im-privatvermoegen/

Welche Formen des Mitarbeiterkaufs es gibt
Der Einstieg von Mitarbeitern ist in mehreren Varianten möglich. Beim Management-Buy-out (MBO) übernimmt das vorhandene Führungsteam die Anteile, beim Management-Buy-in (MBI) kommen externe Manager hinzu. Häufig ist auch eine schrittweise Beteiligung, bei der Mitarbeiter über Jahre Anteile aufstocken – das verteilt die Finanzierungslast und bindet Leistungsträger langfristig.
Finanzierung: So stemmen Mitarbeiter den Kauf
Mitarbeiter verfügen selten über das gesamte Kapital. Bewährt hat sich eine Kombination aus Eigenmitteln, einem Verkäuferdarlehen (gestundeter Kaufpreis), Förderkrediten und gegebenenfalls Beteiligungskapital.
- Verkäuferdarlehen: Sie stunden einen Teil des Kaufpreises – das macht den Kauf möglich und zeigt Vertrauen in die Zukunft.
- KfW- und Förderkredite: günstige Finanzierung speziell für Übernahmen und Nachfolgen.
- Beteiligungskapital: ein Kapitalpartner ergänzt die Eigenmittel der Mitarbeiter.
- Earn-out: ein Teil des Kaufpreises wird erfolgsabhängig über die Folgejahre gezahlt.
Steuerliche und rechtliche Punkte
Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen. Werden Anteile deutlich vergünstigt überlassen, kann das Finanzamt den Vorteil als geldwerten Vorteil (Lohn) oder als Schenkung werten – mit entsprechender Steuerlast. Eine nachvollziehbare Unternehmensbewertung und ein sauberer, notariell beurkundeter Anteilskaufvertrag schützen beide Seiten.
Typische Stolpersteine vermeiden
Häufige Probleme sind eine unrealistische Bewertung, eine zu hohe Finanzierungslast für die Mitarbeiter und ungeklärte Erwartungen über künftige Rollen und Stimmrechte. Wer diese Punkte früh und schriftlich klärt, sichert den Übergang – und das Betriebsklima.









