Ausland

Firma im Ausland gründen ohne Wohnsitz

Ja, die Gründung einer Firma im Ausland ist ohne Wohnsitz im jeweiligen Land möglich. In vielen Ländern ist dies sogar explizit erlaubt und bietet Unternehmern diverse Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Marktexpansion: Sie können neue Märkte erschließen und Kunden in einem anderen Land erreichen.
  • Steuerliche Vorteile: Je nach Land können geringere Steuersätze oder andere steuerliche Anreize locken.
  • Günstigere Produktionskosten: In einigen Ländern sind die Produktionskosten niedriger als in Deutschland.
  • Zugang zu neuen Talenten: Sie können Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren.

Zu beachten:

  • Rechtliche Bestimmungen: Informieren Sie sich genau über die rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Die Anforderungen für die Firmengründung können stark variieren.
  • Geschäftsleitung: In einigen Ländern muss ein lokaler Geschäftsführer eingesetzt werden.
  • Steuerliche Konsequenzen: Auch wenn Sie nicht im Ausland wohnen, müssen Sie unter Umständen Steuern auf Ihre Gewinne zahlen. Beachten Sie die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland.
  • Bürokratischer Aufwand: Die Gründung einer Firma im Ausland kann mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden sein.
Firma im Ausland gründen ohne wohnsitz

Eine Firma im Ausland ohne Wohnsitz zu gründen ist in vielen Ländern möglich, erfordert aber sorgfältige Planung und Beachtung rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:

Möglichkeiten der Firmengründung ohne Wohnsitz

Es gibt verschiedene Optionen, eine Firma im Ausland ohne Wohnsitz zu gründen:

  • Gründung einer Tochtergesellschaft oder eines Ablegers im Ausland
  • Gründung einer ausländischen Gesellschaft, z.B. einer Offshore-Firma
  • Gründung mit späterer Verlegung des Firmensitzes

Viele Länder erlauben Ausländern die Gründung und den Besitz von Firmen, ohne dass ein Wohnsitz vor Ort erforderlich ist[1].

Aspekte bei der Firmengründung im Ausland

Bei der Gründung ohne Wohnsitz müssen einige wichtige Punkte berücksichtigt werden:

Ort der Geschäftsleitung

Der Ort der Geschäftsleitung ist steuerlich entscheidend. Wird die Firma de facto aus Deutschland geleitet, kann dies zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen, selbst wenn der Firmensitz im Ausland liegt[2].

Steuerliche Konsequenzen

Eine Doppelbesteuerung in Deutschland und im Gründungsland sollte vermieden werden. Dies kann erreicht werden durch:

  • Einsatz eines lokalen Geschäftsführers im Ausland
  • Auswanderung des Gründers selbst[3]

Rechtliche Anforderungen

Je nach Land gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für die Firmengründung. In einigen Ländern wie den USA, Großbritannien oder Ungarn ist eine Gründung ohne Wohnsitz relativ einfach möglich[5].

Bankkonten und Steuernummern

Die Eröffnung von Geschäftskonten und die Erlangung von Steuernummern können ohne lokale Präsenz schwieriger sein[5].

Länder mit günstigen Bedingungen

Einige Länder bieten besonders günstige Bedingungen für Firmengründungen ohne Wohnsitz:

  • USA: Gründung ohne lokale Residenz möglich
  • Großbritannien: Einfache Gründung, auch mit Online-Banken
  • Ungarn: Keine Wohnsitzpflicht für Direktoren, attraktiver Steuersatz von 9%
  • Malta: Möglichkeit für Unternehmenskonten und Mehrwertsteueranmeldungen auch ohne viel lokale Substanz

Ungarn

Ungarn sticht mit einem besonders niedrigen Körperschaftssteuersatz hervor:

  • Nur 9% Körperschaftssteuer, vergleichbar mit Dubai
  • Keine Wohnsitzpflicht für Geschäftsführer erforderlich
  • Steueridentifikationsnummer für den Geschäftsführer notwendig, aber kein Wohnsitz[3]

Irland

Irland bietet ein interessantes Modell für Nicht-Ansässige:

  • Einkünfte aus dem Ausland bleiben steuerfrei, solange sie nicht nach Irland überwiesen werden
  • Attraktiv für Personen, die in Irland leben, aber hauptsächlich außerhalb wirtschaftlich tätig sind[6]

Italien

Italien lockt mit verschiedenen Steuervorteilen:

  • Ausländische Freiberufler zahlen nur auf ein Drittel ihrer ausländischen Einkünfte Steuern
  • Rentner profitieren von einem 7% Steuersatz auf ausländische Renten
  • Pauschalsteuer von 100.000 Euro jährlich für Hochverdiener, unabhängig von der Einkommenshöhe[6]

Griechenland

Griechenland hat sein Steuersystem für Ausländer attraktiv gestaltet:

  • Selbstständige mit ausländischen Kunden zahlen nur die Hälfte der üblichen Einkommensteuer
  • 7% Steuersatz auf ausländische Renten
  • Pauschalsteuer von 100.000 Euro für Hochverdiener (mit zusätzlichen Investitionsanforderungen)[6]

Weitere Optionen

  • Liechtenstein: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,5%
  • Luxemburg: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5,76%
  • Niederlande: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5%
  • Zypern: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,0%

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile oft an bestimmte Bedingungen geknüpft sind und sich je nach individueller Situation unterscheiden können. Zudem sollten bei der Wahl eines Standorts neben den steuerlichen Aspekten auch andere Faktoren wie Infrastruktur, rechtliche Rahmenbedingungen und Marktzugang berücksichtigt werden.

Für eine fundierte Entscheidung und um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Firma im Ausland gründen, in Deutschland wohnen?

Das ist möglich, aber es gibt einiges zu beachten:

  • Steuern: Du musst in beiden Ländern Steuern zahlen, aber es gibt Regeln, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Gesetze: Jedes Land hat eigene Regeln für Firmen. Informiere dich gut.
  • Bürokratie: Es gibt viel Papierkram und Formalitäten.
  • Kosten: Es kostet Geld, eine Firma zu gründen und zu führen.
  • Beratung: Hol dir Hilfe von Experten (Steuerberater, Anwalt).

Warum machen das manche?

  • Günstigere Steuern: In manchen Ländern sind Steuern niedriger.
  • Andere Vorteile: Es gibt vielleicht andere gute Gründe (z.B. Zugang zu neuen Märkten).

Wichtig:

Kurz gesagt: Es ist möglich, aber nicht einfach.

Empfehlung:

  • Vor der Gründung: Lassen Sie sich von einem Experten beraten. Ein Anwalt oder Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Recht kann Ihnen helfen, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
  • Informationen: Nutzen Sie die Informationsangebote von staatlichen Stellen und Kammern. Zum Beispiel bietet die Initiative „go abroad“ der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BAFA) https://international.bihk.de/foerderung/go-international/uebersicht.html umfangreiche Informationen und Unterstützung für Unternehmen, die im Ausland gründen wollen.

Weitere Informationen:

Kontaktieren sie uns, wenn sie zu diesem Thema Fragen haben.

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