GmbH ins Ausland verkaufen – geht das?
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Kann man eine GmbH ins Ausland verkaufen? Diese Fragen bewegt vielen Unternehmer. Wir widmen uns dem Thema seit Jahren und haben die wichtigsten Punkte zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

Verkauf einer GmbH ins Ausland

Der Verkauf einer GmbH ins Ausland wirft bei vielen Unternehmern Fragen auf. Grundsätzlich ist dies möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung verschiedener rechtlicher sowie steuerlicher Aspekte. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und worauf Sie beim Unternehmensverkauf ins Ausland achten müssen.

Die rechtlichen Grundlagen für den Verkauf einer deutschen GmbH

Ja, eine GmbH kann ins Ausland verkauft werden. Dabei stehen Ihnen als Unternehmer grundsätzlich zwei verschiedene Wege offen

  1. Der Verkauf der Gesellschaftsanteile an ausländische Investoren
  2. Die Sitzverlegung der GmbH ins Ausland.

Beide Optionen sind rechtlich zulässig, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer Komplexität und den damit verbundenen Anforderungen. Die Wahl der richtigen Strategie hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen ab.

Verkauf der GmbH-Anteile an ausländische Gesellschafter

Der direkteste Weg, für die Verlegung der GmbH ins Ausland ist der Verkauf der Gesellschaftsanteile an eine ausländische Person oder Gesellschaft. Dieser Prozess unterliegt den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung.

Als Geschäftsführer sollten Sie wissen, dass der Anteilsverkauf zwar die GmbH als deutsche Gesellschaft bestehen lässt, jedoch die Eigentumsverhältnisse ändert. Die GmbH behält ihren Sitz in Deutschland und bleibt im Handelsregister eingetragen, während die Gesellschafter wechseln.

Notwendige Schritte beim Anteilsverkauf

Für einen rechtssicheren Unternehmensverkauf von GmbHs und UGs sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst benötigen Sie einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, der alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien festhält. Anschließend muss die Änderung der Gesellschafterliste beim Handelsregister angezeigt werden.

Prüfen Sie zudem Ihren Gesellschaftsvertrag auf mögliche Vinkulierungsklauseln. Diese können die Übertragung von Anteilen an Dritte einschränken und erfordern gegebenenfalls die Zustimmung der übrigen Gesellschafter.

Sitzverlegung der GmbH ins Ausland

Eine alternative Möglichkeit besteht in der vollständigen Sitzverlegung einer GmbH ins Ausland. Der Umzug ind Ausland durch Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland ist deutlich komplexer als der reine Anteilsverkauf. Dieser Schritt erfordert in der Regel die Auflösung und Löschung Ihrer GmbH oder UG sowie die Neugründung einer Gesellschaft nach ausländischem Recht, beispielsweise in Malta.

Die GmbH-Sitzverlegung ins Ausland ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft in einem anderen Land konzentrieren möchten. Im Zuge der Sitzverlegung sind umfangreiche rechtliche Anforderungen zu beachten.

Verschmelzung Ihrer GmbH statt Auflösung

Anstatt der Sitzverlegung ins Ausland ist die die grenzüberschreitende Verschmelzung mit einer Gesellschaft mit Firmensitz im Ausland in bestimmten Fällen die bessere Alternative.  Die deutsche GmbH vollzieht den Umzug ins Ausland per Verschmelzung, wobei komplexe landesrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Innerhalb Europas setzt diese Variante voraus, dass beide Kapitalgesellschaften in EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf ins Ausland

Der Verkauf einer GmbH ins Ausland kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben – sowohl in Deutschland als auch im Zielland. Als Unternehmer sollten Sie diese frühzeitig in Ihre Planung einbeziehen.

Besteuerung in Deutschland

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen müssen Sie den Veräußerungsgewinn grundsätzlich versteuern. Handelt es sich um eine Beteiligung im Privatvermögen, greift das Teileinkünfteverfahren. Bei Beteiligungen im Betriebsvermögen gelten besondere Regelungen für die Steuerpflicht.

Zusätzlich können Gewerbesteuer und weitere Abgaben anfallen. Die genaue steuerliche Belastung hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter die Höhe des Veräußerungsgewinns, die Beteiligungsquote und die Haltedauer.

Wegzugsbesteuerung beachten

Möchten Sie Ihren GmbH Firmensitz ins Ausland verlegen, kann sind Sie laut Wegzugsbesteuerung in Deutschland steuerpflichtig. Diese greift insbesondere dann, wenn stille Reserven in der GmbH vorhanden sind und Sitzverlegung GmbH ind ein Nicht-EU-Land erfolgt. Das Finanzamt behandelt den Wegzug steuerlich ähnlich wie eine Veräußerung.

Doppelbesteuerungsabkommen nutzen

Beachten Sie beim Wegzug ins Ausland, dass Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, die eine zweifache Besteuerung desselben Vorgangs verhindern sollen. Prüfen Sie, ob zwischen Deutschland und dem Zielland für den Verwaltungssitz Ihrer GmbH ein solches Abkommen besteht und welche Regelungen darin getroffen wurden.

Die Kenntnis dieser Abkommen kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast bei Wegzug der Gesellschaft ins Ausland zu optimieren und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Behördliche Genehmigungen und Meldepflichten

Je nach Branche und Art des Unternehmensverkaufs bzw. Verlagerung der Betriebsstätte können behördliche Genehmigungen erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Geschäftsbereiche oder strategisch wichtige Industrien.

Außenwirtschaftsrecht beachten

Das deutsche Außenwirtschaftsrecht sieht für bestimmte Unternehmensverkäufe ins Ausland oder die Verschmelzung mit einer Auslandsgesellschaft Meldepflichten oder sogar Genehmigungsvorbehalte vor. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Infrastruktur oder kritische Technologien.

Informieren Sie sich frühzeitig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über etwaige Pflichten als GmbH Gesellschafter. Eine nachträgliche Genehmigung ist oft nicht möglich, was den gesamten Verkaufsprozess gefährden kann.

Besonderheiten bei überschuldeten oder verschuldeten GmbHs

Befindet sich Ihre GmbH in einer wirtschaftlichen Schieflage, gelten besondere Regeln. Eine überschuldete GmbH innerhalb der EU zu verkaufen ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch höchste Sorgfalt seitens der Geschäftsführung.

Insolvenzantragspflicht für Gesellschafter und Geschäftsführer beachten

Bei Vorliegen von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Als Geschäftsführer müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Feststellung der Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen.

Ein Verkauf der GmbH in dieser Phase ist nur dann zulässig, wenn dadurch die Krise überwunden wird und die Verbindlichkeiten bedient werden. Andernfalls riskieren Sie als Geschäftsführer eine persönliche Haftung. Zeigt es sich, dass ein Verkauf der verschuldeten GmbH nicht möglich ist, wäre ein Liquidationsverfahren eine effiziente Alternative, um gezielt und kompetent aus der Krise herauszukommen.

Haftungsrisiken für den Geschäftsführer

Die Haftungsrisiken für ehemalige Geschäftsführer der GmbH bei einem Verkauf in der Krise sind erheblich. Verstöße gegen die Insolvenzantragspflicht ziehen zivilrechtlich und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Lassen Sie sich daher unbedingt von einer spezialisierten Kanzlei beraten, bevor Sie einen Unternehmensverkauf in dieser Situation durchführen.

5 wichtige Tipps für GmbHs in finanziellen Schwierigkeiten beim Verkauf ins Ausland

Hier kommen unsere 5 Tipp, die Sie beachten sollten, wenn der Sitz der Gesellschaft ins Ausland verlegt werden soll.

1. Fortführungsprognose erstellen lassen

Bevor Sie einen Verkauf ins Ausland in Erwägung ziehen, eignet sich das Verfahren der Fortführungsprognose. Diese zeigt, ob Ihre GmbH in den nächsten zwölf Monaten ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen kann. Fällt diese Prognose positiv aus, haben Sie einen größeren Verhandlungsspielraum gegenüber potenziellen Käufern und können den Verkauf ohne unmittelbaren Zeitdruck gestalten. Eine negative Prognose hingegen zwingt Sie zum schnellen Handeln, um die Insolvenzantragspflicht zu erfüllen.

2. Transparenz gegenüber Käufern wahren

Verschweigen Sie ausländischen Investoren im Zuge der Sitzverlegung niemals die finanzielle Schieflage Ihrer deutschen GmbH. Zum einen sind Sie als Geschäftsführer zur Offenlegung verpflichtet. Zum anderen können verschwiegene Verbindlichkeiten den gesamten Verkauf nachträglich gefährden. Seriöse Käufer schätzen ehrliche Kommunikation und sind oft bereit, auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu übernehmen – vorausgesetzt, die Zahlen sind transparent und nachvollziehbar dargelegt.

3. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als Alternative prüfen

Sollte sich kurzfristig kein Käufer finden, ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren eine sinnvolle Alternative. Diese Instrumente ermöglichen es Ihnen, den Geschäftsbetrieb unter Insolvenzschutz fortzuführen und gleichzeitig nach einem Investor oder Käufer zu suchen. Gerade für ausländische Investoren kann ein Unternehmen im Schutzschirmverfahren attraktiv sein, da es vor der GmbH-Sitzverlegung ins Ausland rechtlich abgesichert saniert werden kann.

4. Zeitdruck realistisch einschätzen

Bei Zahlungsunfähigkeit bleiben Ihnen ausschließlich drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen Zeit für die Insolvenzantragstellung. Ein Unternehmensverkauf ins Ausland lässt sich in dieser kurzen Frist kaum realisieren. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Suche nach potenziellen Käufern, sobald Sie erste Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise erkennen. Je mehr Vorlaufzeit Sie für eine Sitzverlegung der Verschmelzung haben, desto bessere Konditionen können Sie aushandeln. Und desto geringer ist das Risiko einer persönlichen Haftung.

5. Spezialisierte Kanzlei für Insolvenzrecht einschalten

Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie unbedingt eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen. Am besten bevor Sie konkrete Verkaufsverhandlungen führen. Diese Experten prüfen, ob tatsächlich Insolvenzgründe vorliegen. Zusätzlich sind sie in der Lage, mögliche Haftungsrisiken für Sie als Geschäftsführer zu identifizieren. Zudem kennen sie Gestaltungsmöglichkeiten, um einen Verkauf in kritischen Situationen rechtssicher durchzuführen. Die Kosten für diese Beratung sind im Vergleich zu den möglichen Haftungsrisiken verschwindend gering.

Wichtiger Hinweis: Diese Tipps ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Jede GmbH in finanziellen Schwierigkeiten hat ihre eigene Ausgangslage, die eine maßgeschneiderte Strategie erfordert. Kontaktieren Sie frühzeitig Experten, um Ihre Optionen zu besprechen.

Liquidation als Alternative zum Verkauf

Sollte sich kein geeigneter Käufer finden oder die wirtschaftliche Situation keine andere Lösung zulassen, bleibt die Liquidation der GmbH als letzter Ausweg. Bei einem Liquidationsverfahren wird das Gesellschaftsvermögen verwertet, die Verbindlichkeiten werden bedient und die GmbH wird schließlich aus dem Handelsregister gelöscht.

Die Liquidation sollte jedoch stets als Ultima Ratio betrachtet werden, da sie mit einem vollständigen Verlust der Unternehmensstrukturen einhergeht.

Die Rolle der rechtlichen und steuerlichen Beratung

Die Sitzverlegung durch den Verkauf einer GmbH ins Ausland ist ein komplexes Vorhaben, das umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und internationalen Recht erfordert. Ohne professionelle Unterstützung durch eine Unternehmensberatung besteht die Gefahr, kostspielige Fehler zu begehen.

Expertise verschiedener Fachbereiche nutzen

Idealerweise arbeiten Sie mit Beratern zusammen, die sowohl das deutsche als auch das ausländische Rechtssystem kennen. Dies gilt insbesondere für steuerliche Fragen, bei denen nationale und internationale Regelungen ineinandergreifen.

Eine frühzeitige Einbindung von Experten ermöglicht es Ihnen, den Verkaufsprozess strukturiert zu planen und potenzielle Risiken zu minimieren. Die Investition in qualifizierte Beratung zahlt sich in der Regel durch Steueroptimierung und rechtssicherere Verträge aus. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung, um sich zu informieren!

Praktische Tipps für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf

Beginnen Sie mit einer gründlichen Vorbereitung. Erstellen Sie eine aussagekräftige Dokumentation Ihrer GmbH, einschließlich aktueller Bilanzen, Verträge und Gesellschafterlisten. Ausländische Investoren legen großen Wert auf Transparenz und lückenlose Unterlagen.

Klären Sie frühzeitig alle steuerlichen Fragen mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt. Eine steuerliche Gestaltungsberatung kann Ihnen helfen, legale Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen und Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Zeitplanung berücksichtigen

Planen Sie ausreichend Zeit für den gesamten Verkaufsprozess ein. Von den ersten Verhandlungen bis zum finalen Vollzug können mehrere Monate vergehen. Behördliche Genehmigungen, notarielle Beurkundungen und Handelsregistereintragungen erfordern Zeit und können nicht beschleunigt werden.

Reserve bilden für unvorhergesehene Kosten

Kalkulieren Sie eine finanzielle Reserve für unvorhergesehene Kosten beim Unternehmensverkauf ein. Neben Beratungshonoraren können Notargebühren, Handelsregisterkosten und steuerliche Nachzahlungen anfallen. Eine solide Finanzplanung schützt Sie vor bösen Überraschungen.

Fazit: GmbH-Verkauf ins Ausland ist möglich, aber anspruchsvoll

Der Verkauf einer GmbH ins Ausland ist grundsätzlich möglich und kann für Unternehmer eine attraktive Option darstellen. Ob durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder durch eine Sitzverlegung – beide Wege sind rechtlich zulässig und eröffnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.

Allerdings erfordert ein solcher Unternehmensverkauf eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher, steuerlicher und administrativer Aspekte. Die Einbindung erfahrener Berater aus Kanzleien und Steuerberatungen ist dabei unerlässlich, um Risiken zu minimieren und den Verkaufsprozess erfolgreich zu gestalten.

Wenn Sie einen Verkauf Ihrer GmbH ins Ausland erwägen, sollten Sie sich frühzeitig professionelle Unterstützung holen. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen, die beste Strategie für Ihre individuelle Situation zu entwickeln und alle rechtlichen sowie steuerlichen Anforderungen zu erfüllen.


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