Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2026
UG auflösen ohne Notar: ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welches das sind, erfahren Sie hier!
Auf einen Blick
- Eine UG kann ohne Notar aufgelöst werden, wenn sie vermögenslos ist.
- Bei Vermögenslosigkeit ist eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit möglich.
- Bestehen Schulden, ist eine reguläre Liquidation oder ein Insolvenzverfahren nötig.
- Die Löschung erfolgt über das Handelsregister.
Die Voraussetzungen
- Vermögenslosigkeit: Die UG muss vermögenslos sein. Das bedeutet, dass sie weder Schulden noch Vermögen hat.
- Kein laufendes Geschäftsbetrieb: Die UG darf keinen laufenden Geschäftsbetrieb mehr haben.
- Zustimmung aller Gesellschafter: Alle Gesellschafter der UG müssen der Auflösung zustimmen.
- Versicherung an Eides statt: Die Geschäftsführer müssen an Eides statt versichern, dass die Voraussetzungen für die Auflösung erfüllt sind.
Ablauf der Auflösung
- Beschluss der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafterversammlung fasst einen Beschluss über die Auflösung der UG.
- Erstellung einer Schlussbilanz: Die Geschäftsführer erstellen eine Schlussbilanz, die den Vermögensstand der UG zum Zeitpunkt der Auflösung wiedergibt.
- Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses: Der Auflösungsbeschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Antrag auf Löschung: Die Geschäftsführer beantragen beim Handelsregister die Löschung der UG.
- Löschung der UG: Das Handelsregister löscht die UG aus dem Register.
Achtung
Ist die UG nicht vermögenslos oder bestehen Verbindlichkeiten, ist die „Auflösung ohne Notar“ kein gangbarer Weg – bei Überschuldung gilt die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO).
UG Auflösung ohne Notar durch Abschluss der Liquidation und Vermögensverteilung
Nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen und das Gesellschaftsvermögen abgerechnet wurde, erfolgt eine abschließende Vermögensverteilung an die Gesellschafter. Das ist der Abschluss der Liquidation.
In der Liquidationsphase sind auch alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Erstellung von Schlussbilanzen und Liquidationssteuererklärungen.
Löschung im UG Handelsregister nach UG Auflösung ohne Notar
Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, muss die endgültige Beendigung der UG erneut beim Handelsregister angezeigt werden.
Mit der Löschung aus dem Handelsregister ist die Gesellschaft rechtlich beendet und die UG Auflösung ohne Notar abgeschlossen.
Die Liquidation der UG
Nach der UG Auflösung ohne Notar beginnt die Liquidationsphase: In dieser Phase werden alle noch laufenden Geschäfte abgewickelt. Es müssen sämtliche Forderungen (gegenüber Gläubigern) geklärt, offene Verbindlichkeiten beglichen und noch vorhandenes Vermögen verwertet werden.
Für die Liquidation werden häufig Liquidatoren bestellt – dies können der bisherige Geschäftsführer oder weitere Personen sein. Ein Gläubigeraufruf ist in der Regel erforderlich, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Gläubiger ihre Ansprüche anmelden können.
UG auflösen ohne Notar: Unsere Tipps
- Die UG auflösen ohne Notar ist nur in einfachen Fällen möglich.
- Bei komplexeren Sachverhalten ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
- Weitere Informationen zur Auflösung einer UG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bundesjustizamt.de/
Alternativen:
- Schnelle Löschung mit Vollbeendigung: Diese Möglichkeit ist nur in bestimmten Fällen möglich. Sie hat den Vorteil, dass kein Sperrjahr abgewartet werden muss.
- Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Diese Möglichkeit ist nur möglich, wenn die UG tatsächlich vermögenslos ist. Sie hat den Vorteil, dass keine Amtsgebühren für Notar und Handelsregister anfallen.
Welche Alternative für Sie die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflösung einer UG ohne Notar möglich ist, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Kontakt zu Ihrem Berater
Wann ein Notar doch erforderlich ist
Der notarfreie Weg funktioniert nur bei einer wirklich vermögenslosen UG ohne Schulden. Sobald nennenswertes Vermögen verteilt oder Verbindlichkeiten geregelt werden müssen, ist eine ordentliche Liquidation mit den entsprechenden Förmlichkeiten nötig. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit greift zudem die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) – dann ist nicht die Auflösung, sondern das Insolvenzverfahren der richtige Weg.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Gesellschafterbeschluss: Die Gesellschafter beschließen die Auflösung.
- Anmeldung: Auflösung und – bei Vermögenslosigkeit – Löschung werden zum Handelsregister angemeldet.
- Abwicklung: Bestehen noch Werte, werden sie im Rahmen der Liquidation verteilt.
- Löschung: Nach Abschluss wird die UG im Handelsregister gelöscht und erlischt.
Alternative: Verkauf statt Auflösung
Bevor Sie eine UG aufwendig abwickeln, lohnt der Blick auf einen Verkauf. Selbst eine kleine, schuldenfreie UG kann für Käufer interessant sein – etwa wegen ihres bestehenden Handelsregistereintrags oder einer „sauberen“ Historie. Ein Verkauf spart Zeit und bringt im besten Fall sogar einen Erlös, statt nur Kosten zu verursachen.








