Die Auflösung einer UG ohne Notar ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzungen:
- Vermögenslosigkeit: Die UG muss vermögenslos sein. Das bedeutet, dass sie weder Schulden noch Vermögen hat.
- Kein laufendes Geschäftsbetrieb: Die UG darf keinen laufenden Geschäftsbetrieb mehr haben.
- Zustimmung aller Gesellschafter: Alle Gesellschafter der UG müssen der Auflösung zustimmen.
- Versicherung an Eides statt: Die Geschäftsführer müssen an Eides statt versichern, dass die Voraussetzungen für die Auflösung erfüllt sind.
Ablauf der Auflösung/Schliessung:
- Beschluss der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafterversammlung fasst einen Beschluss über die Auflösung der UG.
- Erstellung einer Schlussbilanz: Die Geschäftsführer erstellen eine Schlussbilanz, die den Vermögensstand der UG zum Zeitpunkt der Auflösung wiedergibt.
- Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses: Der Auflösungsbeschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Antrag auf Löschung: Die Geschäftsführer beantragen beim Handelsregister die Löschung der UG.
- Löschung der UG: Das Handelsregister löscht die UG aus dem Register.
Abschluss der Liquidation und Vermögensverteilung
• Nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen und das Gesellschaftsvermögen abgerechnet wurde, erfolgt eine abschließende Vermögensverteilung an die Gesellschafter.
• In der Liquidationsphase sind auch alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Erstellung von Schlussbilanzen und Liquidationssteuererklärungen.
Löschung der UG im Handelsregister
• Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, muss die endgültige Beendigung der UG erneut beim Handelsregister angezeigt werden.
• Mit der Löschung aus dem Handelsregister ist die Gesellschaft rechtlich beendet.
Liquidation (Abwicklung) der UG
• Mit der Auflösung beginnt die Liquidationsphase: In dieser Phase werden alle noch laufenden Geschäfte abgewickelt.
• Es müssen sämtliche Forderungen (gegenüber Gläubigern) geklärt, offene Verbindlichkeiten beglichen und noch vorhandenes Vermögen verwertet werden.
• Für die Liquidation werden häufig Liquidatoren bestellt – dies können der bisherige Geschäftsführer oder weitere Personen sein.
• Ein Gläubigeraufruf ist in der Regel erforderlich, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Gläubiger ihre Ansprüche anmelden können.
Hinweis:
- Die Auflösung einer UG ohne Notar ist nur in einfachen Fällen möglich.
- Bei komplexeren Sachverhalten ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
- Weitere Informationen zur Auflösung einer UG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bundesjustizamt.de/
Alternativen:
- Schnelle Löschung mit Vollbeendigung: Diese Möglichkeit ist nur in bestimmten Fällen möglich. Sie hat den Vorteil, dass kein Sperrjahr abgewartet werden muss.
- Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Diese Möglichkeit ist nur möglich, wenn die UG tatsächlich vermögenslos ist. Sie hat den Vorteil, dass keine Amtsgebühren für Notar und Handelsregister anfallen.
Welche Alternative für Sie die beste ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflösung einer UG ohne Notar möglich ist, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
